Anmerkungen zu OGH 8 Ob 12/09m1
Literatur und Rsp waren bisher darüber einig, dass dem Treugeber im Konkurs des Treuhänders ein Aussonderungsrecht zusteht. Mit der E 8 Ob 12/09m verneint der OGH ein solches bei einer atypischen Treuhand, bekräftigt damit aber gleichzeitig die bisherige Linie der Rsp und präzisiert die Voraussetzungen des Aussonderungsrechts des Treugebers.
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