Thema

Zum Begriff der ausschließlichen Benützbarkeit von Wohnungseigentum

MMag. Dr. Benjamin Dobler

Bei der Begründung von WE können sich vielfache Problemstellungen ergeben. Eine davon betrifft immer wieder die Frage, in welchen Liegenschaftsbereichen notwendige technische Einrichtungen der Allgemeinheit zulässig sind, wo diese positioniert werden dürfen und welche Auswirkungen eine Positionierung innerhalb eines WE-Objekts hat. Der nachstehende Beitrag soll hierzu einen Überblick der aktuellen Rsp und Einblick in dabei entstehende Unsicherheiten geben.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/44

27.11.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Benjamin Dobler

MMag. Dr. Benjamin Dobler ist Richter des Oberlandesgerichts Innsbruck.