Thema

Zum Unternehmerbegriff sowie zur Informationserteilung und -verfügbarkeit im FAGG

RA Mag. Karl Weilhartner

Zugleich eine Anmerkung zu EuGH C-536/20 = Zak 2022/105, 63

Das FAGG ist auf gewisse Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmer und Verbraucher anzuwenden. Die Auslegung des Unternehmerbegriffes zu bewältigen und in weiterer Folge - bei Anwendbarkeit des FAGG - die nach dem FAGG gebotenen Informationen auf die richtige Art und Weise zur Verfügung zu stellen, ist diffizil: Der EuGH bringt nun Klarheit.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/15

03.06.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Karl Weilhartner

Mag. Karl Weilhartner ist Rechtsanwalt und Partner der Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH in Linz. Seine Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilien-, Unternehmens- sowie im Steuer- und Abgabenrecht. Er hält laufend Fachvorträge und ist Autor zahlreicher Publikationen, insb in den Bereichen Immobilien-/Wohnrecht und Maklerrecht.