Thema

Zur Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvertrag

Dr. Martin Weber

Die Abgrenzung einer Schiedsvereinbarung von einem Schiedsgutachtenvertrag ist insb wegen der unterschiedlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen der jeweiligen Vereinbarung sowie der unterschiedlichen Rechtswirkungen von Schiedsspruch und Schiedsgutachten von entscheidender Bedeutung. Die Unterscheidung soll am Beispiel der Feststellung der Anteile eines von mehreren Werkunternehmern herbeigeführten Schadens durch eine dritte Person dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/2

28.02.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Martin Weber

Dr. Martin Weber ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs.

Publikationen (Auswahl):
Weber, Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher (5. Auflage 2020), Prader/Weber, COVID-19 - ein Fall der Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige? Zak 2020, 164; Weber, Die Auswirkungen des Brexit auf das Europäische Familienrecht, EF-Z 2020, 113; Weber, Zur Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvertrag, ImmoZak 2020, 3.