Thema

Zur Anwendbarkeit wohnrechtlicher Bestimmungen bei nichtigem Wohnungseigentum

Dr. Lorenz Punt

Nichtiges WE hat in den letzten Jahren, insb seit dem Akutwerden der Zubehörproblematik, verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Der nachstehende Besprechungsaufsatz soll anlässlich einer kürzlich ergangenen Entscheidung einen kurzen Überblick über die Entwicklungen von defektem (nichtigem) WE in letzter Zeit geben.

In der Entscheidung 5 Ob 188/19m1 hatte sich der OGH mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, wie mit dem Instrumentarium der Eigenbedarfskündigung nach MRG bei Vorliegen von nichtigem WE umzugehen sei. Die diesbezüglichen Sachverhaltsfeststellungen lesen sich wie ein "Vermieter-Alptraum" - der kl WEer hat die Wohnung 2004 erworben, belastet mit einem unbefristeten Mietverhältnis zu einem (Gesamt-)Mietzins, welcher nicht einmal die Höhe der monatlichen Betriebskostenvorschreibung des WEers erreicht. Seit 2007 ist der Kl obdachlos, verbrachte eineinhalb Jahre in einem Zelt, um anschließend in einen Wohnwagen (ohne Strom-, Toiletten- oder Wasseranschluss) zu übersiedeln, in welchem er seitdem verweilt. Währenddessen versuchte er, offenbar bereits in mehreren Verfahren und bislang erfolglos, eine Eigenbedarfskündigung dieses Mietverhältnisses zu erreichen.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/34

28.08.2020
Heft 3/2020
Autor/in
Lorenz Punt

Dr. Lorenz Punt ist geschäftsführender Gesellschafter der Immobilienverwaltung Dr. Moll & Punt O.H.G. in Innsbruck und publiziert laufend in den wohnrechtlichen Fachzeitschriften Immolex, ImmoZak und den Wohnrechtlichen Blättern.