Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des OLG Wien 27. 3. 2007, 8 Ra 134/06v
Der vorliegende Beitrag widmet sich den aktuellen Auslegungsfragen zu § 3 Abs 2 AVRAG. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass sowohl aus Gründen des europäischen Arbeitsrechts als auch aus konkursrechtlichen Erwägungen kein Anlass gegeben ist, entgegen dem klaren Wortlaut der Bestimmung den Anwendungsbereich auf solche Fälle zu reduzieren, in denen es im Konkurs zu einer Zerschlagung des Unternehmens kommt. Vielmehr ist diese Bestimmung auf alle Fälle von Unternehmensverkäufen und „asset-deals“ (§ 117 KO) anzuwenden.
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