ZIK

Zur Behandlung kapitalersetzender Forderungen im Konkursverfahren

Martin Karollus

Daß im Gesellschaftskonkurs kapitalersetzende Forderungen nicht mit den sonstigen Konkursforderungen konkurrieren, sondern vielmehr gegenüber diesen Forderungen zurückzutreten haben, ist heute gesichert. Bisher kaum behandelt wurde aber die Frage, wie im Konkursverfahren vorzugehen ist, wenn alle Masse- und Konkursforderungen voll befriedigt werden können und danach noch kapitalersetzende Forderungen übrig bleiben: Kommen nun die kapitalersetzenden Forderungen noch im Konkursverfahren als “nachrangige Konkursforderungen" zum Zug oder ist das Konkursverfahren aufzuheben, womit die Gläubiger kapitalersetzender Forderungen auf eine Geltendmachung in der Liquidation verwiesen werden? Im nachstehenden Beitrag wird gezeigt, daß nur die erstere Lösung den Grundprinzipien des Kapitalersatzrechts gerecht wird.

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Artikel-Nr.
ZIK 1996, 37

25.04.1996
Heft 2/1996
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).