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Zur Berücksichtigung von Ratenvereinbarungen im Konkurseröffnungsverfahren

HR Univ.-Doz. Dr. Georg E. Kodek

In den letzten Jahren hat sich vor allem im Sprengel des OLG Wien eingebürgert, dem Antragsgegner im Konkurseröffnungsverfahren mehrmonatige Fristen einzuräumen, um ihm eine „Regelung“ seiner Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass diese Vorgangsweise unzulässig ist und Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen kann.

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Artikel-Nr.
ZIK 2006/184

25.10.2006
Heft 5/2006
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.