Beiträge

Zur Bindungswirkung der Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung von Absonderungsrechten

Mag. Laura Wuntschek-Hörtler / Dr. Lisa Neubauer

Gleichzeitig eine Besprechung von OGH 4 Ob 174/24b1

Die Forderungsfeststellung nach § 109 IO entfaltet gem § 60 Abs 2 IO - unter der Voraussetzung, dass die Forderung vom Schuldner nicht ausdrücklich bestritten wird - eine Bindungswirkung, die der materiellen Rechtskraft im Prozess gleichkommt.2 Daraus ergibt sich, dass der Bestreitung einer Insolvenzforderung durch den Schuldner zwar im laufenden Insolvenzverfahren keine Bedeutung zukommt, diese jedoch für die Zeit nach rechtskräftiger Verfahrensaufhebung sehr wohl von Relevanz ist.3

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Artikel-Nr.
ZIK 2025/110

30.06.2025
Heft 3/2025
Autor/in
Laura Wuntschek-Hörtler

Mag. Laura Wuntschek-Hörtler ist seit Jänner 2018 Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Klein, Wuntschek & Partner Rechtsanwälte GmbH mit Sitz in Graz. Seit 2014 ist sie als Insolvenzverwalterin in der Steiermark tätig.

Lisa Neubauer

Dr. Lisa Neubauer ist seit Oktober 2024 Rechtsanwaltsanwärterin bei der Klein, Wuntschek & Partner Rechtsanwälte GmbH mit Sitz in Graz. Zuvor war sie als Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht an der Universität Graz, in einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie einer renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei tätig.