ZIK Praxis

Zur fachlichen Qualifikation von Insolvenzverwaltern

RA Dr. Bernhard Birek / Mag. Christian Zeilinger, LL.M.

Die Großinsolvenzen der letzten Jahre haben die Voraussetzungen für die Bestellung von Insolvenzverwaltern in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.1 Während in Österreich erst über einen Verhaltens- und Ehrenkodex für Insolvenzverwalter diskutiert wird,2 findet sich in Deutschland bereits umfangreiche Literatur zu entsprechenden Qualifikationsanforderungen.3 Mit Blick auf die Situation in Österreich unter Einbeziehung des dt Rechts gibt dieser Beitrag Anregungen für eine weiter gehende Diskussion im Hinblick auf Ausbildungsstandards und Fortbildungsanforderungen bei Insolvenzverwaltern.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2014/246

31.10.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Bernhard Birek

Dr. Bernhard Birek ist selbstständiger Rechtsanwalt in Schlüßlberg. Er hat sich auf Insolvenzrecht spezialisiert. Ein besonderes Anliegen sind ihm Veröffentlichungen im Konkursanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der dt Rsp. Dr. Bernhard Birek ist häufig sowohl als gerichtlich bestellter Masseverwalter als auch als Schuldnervertreter tätig.

Publikationen:

Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, AnwBl 2002, 133; Anmerkung zur Entscheidung AnwBl 2003, 724; Unterhaltsrückstände und Konkurs, ZIK 2008/246, 146; Zwangsvollstreckung und Konkursanfechtung, ZIK 2009/9, 9.


Mag. Christian Zeilinger, LL.M. ist Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Dr. Birek. Neben österreichischem Recht hat er deutsches Wirtschaftsrecht studiert und ist aufgrund mehrjähriger USA-Aufenthalte und derzeitigem juristischen Studium in England Spezialist für internationale Angelegenheiten.