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Zur Haftung des Geschäftsführers für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge

RAA Dr. Birgit Schneider

Oft versuchen Sozialversicherungsträger bei Konkurs von Gesellschaften, ihren Forderungsausfall durch Geltendmachung einer Haftung des Geschäftsführers zu minimieren. Als Haftungsgründe werden dabei bisweilen die Verletzung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten und der Aufklärungspflicht bei Konkursreife herangezogen.

1. Einleitung

Die Haftung des Geschäftsführers ist ein viel diskutiertes Thema. Gerade Gläubiger, die im Konkursverfahren bloß eine (oftmals minimale) Quote erhalten haben, versuchen, ihren Ausfall dadurch zu verringern, dass der Geschäftsführer zur Haftung gezogen wird. Neben den „üblichen“ Haftungstatbeständen1) beschreiten insb Großgläubiger neue Wege, um ihren Ausfall zu mindern.

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Artikel-Nr.
ZIK 2006/186

25.10.2006
Heft 5/2006
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.