Zugleich eine Besprechung von 6 Ob 233/20p
Der OGH statuiert eine Zuständigkeit des Revisionsverbands gem § 14 Abs 3 FBG auch für GmbH-/AG-Bauvereinigungen und zufolge § 10a Abs 1a WGG auch für deren (Mehrheits-)Muttergesellschaften. Damit ist dessen Antragslegitimation für einen Löschungsantrag bezüglich nicht genehmigter Anteilsabtretungen klargestellt. Mit den vielschichtigen Problemen im fortzusetzenden Verfahren beim Firmenbuchgericht und einem Lösungsansatz beschäftigt sich dieser Beitrag.
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