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Zur Kopfmehrheit des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

Dr. Walter H. Rechberger / Dr. Andreas Frauenberger

Der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ist aufgrund der Legalzession des § 11 IESG regelmäßig einer der größten Insolvenzgläubiger. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wieviele Stimmen dem Fonds bei der Abstimmung über einen (Zwangs-)Ausgleichsvorschlag zustehen und ob das Ergebnis dieser Untersuchung rechtspolitisch gerechtfertigt ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 1995, 11

01.03.1995
Heft 1/1995
Autor/in
Andreas Frauenberger

Dr. Andreas Frauenberger ist Rechtsanwalt in Wien. Er war von 1990 bis 1995 als Assistent am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien tätig. Seit 2015 ist Dr. Frauenberger selbständiger Rechtsanwalt bei Northcote.Recht. Er ist auf Wettbewerbs-, Medien-, Persönlichkeits-, Marken- und Urheberrecht spezialisiert. Dr. Frauenberger publiziert regelmäßig zu persönlichkeitsschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und prozessualen Fragestellungen. Er ist Mitautor der Kommentare von Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze (§§ 320–350), Rechberger/Klicka, ZPO (§§ 560–576), Deixler-Hübner, EO (§§ 325–345), Gitschthaler/Höllwerth, Außerstreitgesetze II (VerwEinzG), Wiebe/Kodek, UWG (§ 1 Fallgruppe Rechtsbruch).