Mit 1. 7. 20211 wurde mit der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx)2 ein neues Organ in das Exekutionsrecht eingeführt: der Verwalter in Exekutionssachen. Dem Verwalter wurden für die Erfüllung seiner Aufgaben weitreichende Befugnisse eingeräumt, wodurch es zu einer Annäherung an die Position des Insolvenzverwalters kommt.3 Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der "neue" Verwalter in Exekutionssachen - trotz der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Exekutionsverfahren - im (potenziell nachfolgenden) Insolvenzverfahren über das Vermögen desselben Schuldners auch zum Insolvenzverwalter bestellt werden könnte.
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