Thema - Arbeitsrecht

Zurechnung des Wissens von Entlassungsgründen

Dr. Katharina Armbruster

Too little, too late? Eine Entlassung ist eine drastische Maßnahme: Ein Dienstverhältnis endet sofort. Doch eine Entlassung muss unverzüglich ausgesprochen werden. Desto größer ein Unternehmen ist, desto komplexere Kommunikationsketten können zwischen Wahrnehmen des Entlassungsgrundes durch eine Person und Ausspruch der Entlassung durch den dazu Berechtigten liegen. Wann ist es daher zu spät?

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Artikel-Nr.
ARD 6951/4/2025

28.05.2025
Heft 6951/2025
Autor/in
Katharina Armbruster

Dr. Katharina Armbruster ist Juristin im Arbeitsrecht in einem internationalen Konzern, Lektorin an der Fachhochschule Campus Wien. Sie ist außerdem Leiterin von ,Jus-Support', worüber sie Fachvorträge und Schulungen mit Schwerpunkt auf Arbeits- und Strafrecht für diverse Unternehmen und Zielgruppen hält.