Thema - Steuerrecht

Zurücknahme des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung bei Nichtvorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestands

Mag. Bernhard Renner

Hat ein Steuerpflichtiger gegenüber seinem Arbeitgeber in Bezug auf das Pendlerpauschale keine unrichtige Erklärung abgegeben und seine Meldepflicht gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 nicht verletzt, ist nach einem aktuellen Erkenntnis des BFG keine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs 1 Z 6 EStG 1988 durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug das Pendlerpauschale unrichtig berücksichtigt hat oder ein unterjährig bezogenes Arbeitslosengeld progressionswirksam auf einen Jahresbetrag umzurechnen ist (BFG 9. 8. 2017, RV/5100510/2015).

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Artikel-Nr.
ARD 6573/5/2017

09.11.2017
Heft 6573/2017
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.