Die meisten Arbeitnehmer haben die Sommermonate für einen Urlaub genutzt. Doch in manchen Fällen wurde die Urlaubsfreude durch eine während des Urlaubs aufgetretene Krankheit getrübt. Aus Sicht des Arbeitnehmers wurde in diesen Fällen der Urlaubszweck, nämlich Erholung vom Alltag zu finden, nicht erreicht, sodass die Tage während der Erkrankung "kein Urlaub waren". Doch ist dies auch rechtlich so? Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die geltende Rechtslage und erläutert die Rechtsfolgen, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar vor oder im Urlaub erkrankt.
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