Anmerkungen zu OGH 18 ONc 2/18s1
In der besprochenen Entscheidung hat sich der OGH ein weiteres Mal2 mit den Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf ein Verfahren zur Bestellung eines Schiedsrichters nach § 587 Abs 2 und 3 ZPO befasst. Darüber hinausgehend hat der OGH klargestellt, dass das zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits anhängige Schiedsverfahren nach Bestreitung nur durch den Insolvenzverwalter beim Schiedsgericht fortzusetzen ist. Das hat weitreichende Folgen, zumal der OGH auch angemerkt hat, dass dies bei Bestreitung durch einen Insolvenzgläubiger ebenso gilt. Nach Ansicht der Rezensenten überzeugt die Begründung.
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