Mit einem Sammelerlass des BMF (Erlass des BMF vom 31. 1. 2025, 2025-0.080.711, BMF-AV Nr 12/2025) wurden ua die Vereinsrichtlinien 2001 gewartet (siehe dazu ARD 6939/3/2025). Das BMF hat nun damit im Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen beantwortet, die auch die Personalverrechnung bzw die Lohnsoftware betreffen könnten (ua betreffend Aufwandersätze und Freiwilligenpauschale). Siehe dazu die Anfragebeantwortung des BMF vom 27. 3. 2025 unter https://tinyurl.com/BMF-VereinsRL-27-03-2025.
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