Die COVID-19-Krise hat zu Diskussionen zum Thema Gewinnausschüttungsverbote geführt und insb § 82 Abs 5 GmbHG in den Fokus gerückt. Etliche Aspekte der Anwendung dieser Bestimmung sind bislang wenig behandelt worden und teilweise nicht eindeutig geklärt.1
Im Bereich des Unternehmensrechts und speziell des Rechnungswesens hat die COVID-19-Krise auch neues Licht auf Themen der Gewinnermittlung und der Gewinnverwendung geworfen. Zwei Beiträge in der April-Ausgabe der RWZ haben sich mit bilanziellen Vorsorgen und Einflüssen der Pandemie auf Jahres- und Konzernabschluss - und damit letztlich Gewinnermittlung und -ausweis - beschäftigt.2
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.