In_aller_Kürze

Zwischenstaatliche Sozialversicherung - neue Service-Hotline für Fragen zum anzuwendenden Recht

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Der aktuelle Newsletter der ÖGK Nr 3/2025 informiert darüber, dass es für allgemeine Auskünfte oder spezifische Anliegen zur zwischenstaatlichen Sozialversicherung in Bezug zum anzuwendenden Recht eine neueTelefonnummer gibt: +43 5 0766-6100. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat oder wo die zu entsendende Person wohnt. (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2025-03)

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Artikel-Nr.
ARD 6944/2/2025

09.04.2025
Heft 6944/2025