( ASVG § 175 Abs 1, § 175 Abs 2 Z 8 ) Erfährt ein Dienstnehmer im Betrieb seines Dienstgebers davon, dass er wegen der weiteren Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages dringend am Finanzamt vorzusprechen habe, und begibt er sich daraufhin während der Arbeitszeit zum Finanzamt und verunglückt am Rückweg zum Betrieb, steht der Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
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