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Register für Mobiliarsicherheiten in Diskussion

Seit November 2003 erörterte eine Arbeitsgruppe des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen unter Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer (Universität Wien) die Einführung eines Registers für Mobiliarsicherheiten. Sie befasste sich mit Grundfragen wie mit Detailproblemen und erstellte Empfehlungen (s ausführlich Schauer, Arbeitsgruppe „Register für Mobiliarsicherheiten“ - Abschluss der Tätigkeit und Empfehlungskatalog, NZ 2006 [im Druck]). Vorgeschlagen wird für den Unternehmensbereich die Einführung eines Registers für Pfandrechte, Sicherungseigentum und Sicherungszessionen sowie Eigentumsvorbehalte an beweglichen Sachen. Der Registereintragung soll konstitutive Wirkung zukommen, beim Eigentumsvorbehalt nur deklarative Wirkung. Das Register soll elektronisch geführt werden und allen interessierten Personen zur Einsicht offen stehen. Im Exekutionsfall sollen Pfändungen im Register ersichtlich gemacht und bereits eingetragene Sicherungsrechte vorrangig befriedigt werden. Auch die Konkurseröffnung soll im Register angemerkt werden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2006/133b

25.08.2006
Heft 4/2006