Im Rahmen der laufenden Insolvenzrechtsreform (s zuletzt zik 2007/59, 37) wurde ein Zwischenergebnis erreicht. In einer Sitzung am 31. 5. 2007 besprach die Arbeitsgruppe im BMJ das Modell eines Sanierungsplanverfahrens. Dieses soll sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen der KO richten. Die Besonderheit liegt jedoch darin, dass der Schuldner im Eröffnungsantrag einen Sanierungsplan in Form einer Quoteneinigung mit den Gläubigern beantragen muss, wobei er unter bestimmten Umständen, insb bei Anbot einer Quote von zumindest 30 %, die Eigenverwaltung behält. Bei Scheitern dieser Bemühungen wird die Eigenverwaltung entzogen und ein normales Konkursverfahren durchgeführt. Damit soll einmal ein passender Rahmen für die besonders rasche Abwicklung der öfters schon im Eröffnungsverfahren beantragten Zwangsausgleichsverfahren geschaffen werden. Außerdem soll das Sanierungsplanverfahren Regelungen enthalten, die den in letzter Zeit wiederholt geäußerten rechtspolitischen Wünschen nach verbesserten Sanierungsmöglichkeiten für insolvente Unternehmen Rechnung tragen. Nach Ansicht der BMJ-Arbeitsgruppe ist das Grundkonzept dieses Sanierungsplanverfahrens ein taugliches Modell für die weitere Diskussion über die Detailregelungen (ua betreffend die Wirkungen eines solchen Verfahrens auf Vertragsbeziehungen des Schuldners).
Das BMSK und das BMJ halten wegen der zahlreichen weit gehend ergebnislosen, dabei aufwändigen Exekutionen gegen insolvente Verpflichtete Regelungen betreffend die Schnittstelle zwischen Exekutions- und Insolvenzverfahren für erforderlich (s zik 2007/62, 37). Als Ergebnis der diesjährigen „Wilhelminenberggespräche“ sollen im verfahrensrechtlichen Bereich vor allem die Möglichkeit amtswegiger Konkurseröffnungen sowie eine Erleichterung der Restschuldbefreiung durch Senkung der Quote im Abschöpfungsverfahren geprüft werden. Am 21. 6. 2007 wurde daher im BMJ eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die entsprechende Gesetzesvorschläge vorbereiten soll. In der ersten Sitzung wurden Maßnahmen zur Umsetzung der beiden erwähnten Reformschwerpunkte in Grundzügen erörtert. Über den Sommer wird im BMJ eine Punktation verfasst werden, die dann Gegenstand weiterer Besprechungen sein wird.
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