Die höchst strittige Frage nach der internationalen Zuständigkeit für Anfechtungsklagen bei grenzüberschreitenden Insolvenzen war Gegenstand eines österr Prozesses1). Im folgenden Beitrag wird kurz der Gang des Verfahrens geschildert und zur Haltung insb des Rekursgerichts Stellung genommen.
Im Anlassfall wurde über das Vermögen einer österr GmbH das Konkursverfahren eröffnet. In weiterer Folge initiierte der Masseverwalter Anfechtungsprozesse, basierend auf den Rechtsgründen der §§ 28 ff KO, insb wegen einer unentgeltlichen Verfügung nach § 29 Z 1 KO. Er klagte ausschließlich italienische Staatsbürger, deren allgemeiner Gerichtsstand sich in Italien befand. Die Anfechtungsklagen wurden allesamt am LG Wels, an welchem auch das Konkursverfahren der Gemeinschuldnerin anhängig ist, eingebracht.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.