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Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen

RA. Dr. Gabriel Jäger, LL.M.

Die höchst strittige Frage nach der internationalen Zuständigkeit für Anfechtungsklagen bei grenzüberschreitenden Insolvenzen war Gegenstand eines österr Prozesses1). Im folgenden Beitrag wird kurz der Gang des Verfahrens geschildert und zur Haltung insb des Rekursgerichts Stellung genommen.

Im Anlassfall wurde über das Vermögen einer österr GmbH das Konkursverfahren eröffnet. In weiterer Folge initiierte der Masseverwalter Anfechtungsprozesse, basierend auf den Rechtsgründen der §§ 28 ff KO, insb wegen einer unentgeltlichen Verfügung nach § 29 Z 1 KO. Er klagte ausschließlich italienische Staatsbürger, deren allgemeiner Gerichtsstand sich in Italien befand. Die Anfechtungsklagen wurden allesamt am LG Wels, an welchem auch das Konkursverfahren der Gemeinschuldnerin anhängig ist, eingebracht.

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Artikel-Nr.
ZIK 2008/7

06.03.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Gabriel Jäger

Dr. Gabriel Jäger ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Jäger Url Rechtsanwälte GmbH mit den Tätigkeitsschwerpunkten Insolvenzrecht und allgemeines Zivil- und Handelsrecht.