Am 1. 7. 2009 traten drei Rechtsnormen in Kraft, die die Gerichtsgebühren in Insolvenzverfahren änderten. Die neue Rechtslage soll im Folgenden kurz dargestellt werden.1
Das Budgetbegleitgesetz 20092 brachte wesentliche Änderungen bei den Gerichtsgebühren. Das Insolvenzverfahren blieb davon nicht verschont. Zum Teil wurden die Änderungen inzwischen aber wieder rückgängig gemacht, und zwar durch das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009.3 Überdies wurden die Gebühren durch die Verordnung über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen (ErhöhungsV) valorisiert.4 Neben der Erhöhung aller bestehenden Gebühren wurde ua eine Rechtsmittelgebühr geschaffen.
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