Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von Zeitausgleichsguthaben und Zeitausgleichsrückständen.
Das Unternehmen U hat mit seinen Mitarbeitern Gleitzeit vereinbart. Zum Jahresabschlussstichtag besteht bei einigen Mitarbeitern aufgrund von Mehrarbeit ein Zeitausgleichsguthaben, bei anderen Mitarbeitern besteht ein Rückstand hinsichtlich der geleisteten Arbeitszeit. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung dieser Zeitausgleichsdifferenzen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.