1. Zur Reform des Privatinsolvenzrechts fand eine Besprechung im BMJ statt. Angesichts unverändert vertretener unterschiedlicher Standpunkte insb im Hinblick auf das weitere Erfordernis bzw den Wegfall der Mindestquote von 10% im Abschöpfungsverfahren diskutierte man, was es bei Scheitern eines Versuchs der Restschuldbefreiung geschehen solle. Weiterhin ist aber mit einem MEntw oder gar einem Reformgesetz in nächster Zeit nicht zu rechnen.
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