Anmerkungen zu OGH 3 Ob 33/12t1
Eine Anfechtung nach § 31 IO setzt die Kenntnis bzw Erkennbarkeit der bereits vorgelegenen materiellen Insolvenz des Schuldners beim Anfechtungsgegner voraus. Nach § 71b IO ist bei einer Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens auch ein Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in den Spruch aufzunehmen und in der Insolvenzdatei zu veröffentlichen. In der E 3 Ob 33/12t vertritt der OGH die Auffassung, dass bei nachfolgenden Zahlungen des Schuldners für den späteren Anfechtungsgegner dennoch nicht automatisch die Zahlungsunfähigkeit erkennbar ist. Dazu folgt Kritik.
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