Die Richtlinie 2013/34/EU von 26. 6. 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen, mit der auch die bisherige vierte (78/660/EWG) und siebente (83/349/EWG) gesellschaftsrechtliche Richtlinie aufgehoben wurde, ist am 29. 6. 2013 im ABl veröffentlicht worden und muss bis 20. 7. 2015 in österreichisches Recht umgesetzt werden (mit Anwendung für Geschäftsjahre, die ab 1. 1. 2016 beginnen). Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über den Inhalt der RL und die Anpassungserfordernisse.
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