Die wegen ihrer gemeinsamen historischen Wurzeln lange Zeit sehr ähnlichen Insolvenzgesetze in Österreich und Deutschland haben sich in den letzten 15 Jahren deutlich auseinanderentwickelt. Die Dauerreform des Insolvenzrechts sowohl in Deutschland als auch in Österreich macht den Griff des Praktikers zum dt Schrifttum zur Lösung österr Rechtsfragen deutlich weniger einfach (und auch weniger "verlässlich") als noch vor wenigen Jahren. Wertvoll bleiben daher hierzulande die (inzwischen in die Jahre gekommenen) Kommentare zur dKO, nicht zuletzt die von Konecny in dieser Zeitschrift (ZIK 1998, 59) zu Recht positiv besprochene 17. Auflage des Kilger/K. Schmidt, die der OGH etwa in 8 Ob 294/01w, 8 Ob 105/01a, 6 Ob 25/01x und 8 Ob 247/99b zitierte. Hier ist nunmehr die 18. Auflage dieses 1950 als Kurzkommentar von Böhle-Stamschräder begründeten, dann von Kilger und zuletzt von K. Schmidt fortgeführten Werkes anzuzeigen, in dem ein hochkarätiges Autorenteam rund um Karsten Schmidt die Rechtslage nach der dInsO darstellt (Stand Jahreswechsel 2012/13). Auf über 2.600 Seiten findet der Leser nicht nur eine Kommentierung der über 350 Paragrafen des modernen dt Insolvenzgesetzes, sondern auch Erläuterungen zur EuInsVO und einen Anhang zum Insolvenzsteuerrecht. Die Darstellung ist unerhört dicht. Nahezu alle Fragen, zu denen der Rezensent in der letzten Zeit dt Literatur zurate gezogen hat, werden behandelt (etwa zur internationalen Zuständigkeit für Ansprüche aus Eigenkapitalersatz Brinckmann, Art 3 EuInsVO Rz 40). Die 17. und die 18. Auflage des Kommentars von Karsten Schmidt zum alten und neuen dt Insolvenzrecht ermöglichen dem österr Praktiker zusammen einen ausgezeichneten Einstieg in die schier unerschöpfliche Quelle der dt Insolvenzrechtswissenschaft. Das in Deutschland geradezu begeistert aufgenommene Buch (vgl etwa Röhm, KTS 2014, 97 f) ist daher auch den Lesern der ZIK zu empfehlen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.