Aufsätze

Kein Privatbeteiligtenanspruch der Insolvenzmasse bei Strafverfahren gegen Geschäftsführer gem §§ 156 und 159 StGB?

Dr. Otto Werschitz

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zählt zweifellos zu den Pflichten des Insolvenzverwalters gem § 81 IO. 1 In diesem Zusammenhang gilt es zu klären, ob die Insolvenzmasse sich auch einem Strafverfahren gegen den vormaligen Geschäftsführer wegen §§ 156 und 159 StGB anschließen darf und Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

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Artikel-Nr.
ZIK 2014/243

31.10.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Otto Werschitz

Dr. Otto Werschitz ist Partner der Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Tätigkeit als Insolvenzverwalter sowie als Schuldner- und Gläubigervertreter in Insolvenzverfahren.

Publikationsauswahl:
Werschitz/Muhri, Grundzüge der Insolvenzordnung2, NWV, 2018; Privatbeteiligtenanspruch der Insolvenzmasse bei Strafverfahren gegen Geschäftsführer gemäß §§ 156 und 159 StGB?, ZIK 2014, 165; Internationale (Un)Zuständigkeit gemäß Art 22 Nr 5 EuGVVO alt / Art 23 Nr 5 EuGVVO neu und bei einstweiligen Verfügungen, ZAK 2016/9; Werschitz/Ragoßnig, Österreichisches Vergaberecht3, 2012.