Der im Oktober 2015 angekündigte Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, der insolvent gewordenen Unternehmern eine zweite Chance verschaffen soll (vgl ZIK 2015/270, 203), liegt vor: s den Entwurf vom 22. 11. 2016, COM(2016) 723 final.
Der RL-Entwurf behandelt die Unternehmerinsolvenz, nicht Privatschuldner, doch steht es den Mitgliedstaaten frei, die Regelungen auch auf sie zu erstrecken (s Art 1 Abs 2 lit g, Abs 3). Inhaltlich hat der Entwurf drei Schwerpunkte:
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