Bei der geplanten RL insb zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen und zur Entschuldung bzw zu Berufsverboten insolventer Unternehmer (s zuletzt ZIK 2018/107, 85) ist es zur allgemeinen Ausrichtung gekommen (s Rat der Europäischen Union 1. 10. 2018, 2016/0359(COD)). Damit kann der Vorschlag in den Trilog gehen, also in die Beratungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Vor den EU-Wahlen im Mai 2019 soll die RL fertig sein und die Phase nationaler Umsetzungsmaßnahmen beginnen.
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