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Der präventive Restrukturierungsrahmen in der Restrukturierungs-RL

Dr. Ausrine Jurgutyte-Ruez, LL.M. (WU), BSc / MMMag. Heidrun Urthaler

Das Kernstück der Restrukturierungs-RL1 bildet der in Titel II geregelte präventive Restrukturierungsrahmen. Die RL setzt sich mit diesem zum Ziel, Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu retten und deren Bestandsfähigkeit wiederherzustellen.2 Dadurch sollen Arbeitsplätze gesichert, notleidende Kredite europaweit abgebaut und die Wirtschaft gefördert werden.3

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/116

18.07.2019
Heft 3/2019
Autor/in
Ausrine Jurgutyte

Dr. Ausrine Jurgutyte-Ruez, BSc ist derzeit Rechtspraktikantin im OLG Sprengel Wien. Davor war sie im BMVRDJ im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft Teil des Vorsitzteams für die Restrukturierungs-Richtlinie. Darüber hinaus blickt die Autorin auf eine mehrjährige Tätigkeit als Universitätsassitentin prae doc am Institut für Zivilrecht der WU Wien zurück.

Heidrun Urthaler

MMMag. Heidrun Urthaler ist Richterin am Bezirksgericht in Wien, war langjährige Referentin in der für Insolvenz- und Exekutionsrecht zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und Co-Chair im Vorsitzteam der Working Party Civil Law (Insolvency) für die Restrukturierungs-Richtlinie im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft.