Das Kernstück der Restrukturierungs-RL1 bildet der in Titel II geregelte präventive Restrukturierungsrahmen. Die RL setzt sich mit diesem zum Ziel, Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu retten und deren Bestandsfähigkeit wiederherzustellen.2 Dadurch sollen Arbeitsplätze gesichert, notleidende Kredite europaweit abgebaut und die Wirtschaft gefördert werden.3
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