1. Die Begutachtungsfrist für den MEntw eines Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-ÄnderungsG 2019 (ZZRÄG 2019) ist abgelaufen (s zu seinen Inhalten ZIK 2018/261, 205). Eine Regierungsvorlage gab es bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht.
2. Nach dem erfolgreichen Trilog zur RL insb zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen und zu Entschuldung bzw Berufsverboten für insolvente Unternehmer (COM[2016] 723 final; s zuletzt ZIK 2018/263, 205) befindet sich das Reformvorhaben im Endstadium. Voraussichtlich wird die RL bis etwa Juni 2019 im Amtsblatt veröffentlicht sein. Nach Art 34 f des vorliegenden Entwurfs soll sie bis zwei Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens, das ist der 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, umgesetzt sein.
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