Das BMJ legte den MEntw zu einer Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 vor (285/ME 27. GP). Eingangs der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die letzte Anpassung der Vergütung mit der EO-Nov 2014 erfolgt sei und die zuletzt eingetretenen massiven Preissteigerungen eine Anpassung - auch im Bereich der Fahrtkosten - unbedingt erforderlich machten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.