Durch das am 20. 7. 2023 ausgegebene BGBl I 2023/97 treten eine Reihe von Änderungen des BG über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG) in Kraft.
Kern dieser Änderungen ist die Erweiterung des Registers über den ursprünglichen Zweck - die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - hinaus auf Zwecke der Durchführung von Sanktionsmaßnahmen sowohl der Europäischen Union als auch nach dem nationalen SanktG, und auf die Gewährleistung der Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümern bei der Vergabe von öffentlichen Förderungen, öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Ebenso soll die Prävention und Aufdeckung von Sozialbetrug erleichtert werden.
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