Die Europäische Kommission legte am 7. 12. 2022 Vorschläge für eine RL zur teilweisen Harmonisierung des Insolvenzrechts für Unternehmensinsolvenzen vor (COM(2022) 702 final; s dazu ZIK 2022/229, 205 und ZIK 2023/4, 4).
Die Arbeiten am Reformvorhaben laufen. Insb hat inzwischen der Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) zum RL-Vorschlag ausführlich Stellung genommen (2022/0408(COD) vom 27. 3. 2023). In seinen Schlussfolgerungen und Empfehlungen unterstützt er grds das Vorhaben, regt aber zusätzliche Maßnahmen an und kritisiert teilweise die vorgeschlagenen Regelungen. So sollten nach Ansicht des EWSA offene Fragen bei der Insolvenz natürlicher Personen gelöst werden. Kritisch wird angemerkt, dass der RL-Vorschlag keine harmonisierte Definition der Insolvenzgründe und der Rangfolge der Forderungen liefere. Ein besonderes, kostenwirksameres Verfahren zur erleichterten Abwicklung von Kleinstunternehmen begrüßt der EWSA zwar, ebenso, dass dafür Kostendeckung keine Eröffnungsvoraussetzung sein soll. Da jedoch etwa 90 % der Insolvenzen in der EU betroffen seien, warnt der EWSA, dass es die nationalen Justizsysteme überlasten könnte, wenn die Gerichte die erforderlichen langwierigen Verfahren, einschließlich der Verwertung und der Verteilung des Erlöses, durchzuführen hätten; es solle auf andere kompetente Akteure wie unabhängige Insolvenzverwalter zurückgegriffen werden. Schließlich regt der EWSA ergänzende Insolvenz- und Gläubiger-/Schuldnerrechteregelungen an, mit denen die Politik den Anstieg notleidender Kredite eindämmen könne.
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