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Die FlexCo - die bessere GmbH?

PD MMag. Dr. Franz Hartlieb, LLM

Der folgende Beitrag stellt die Flexible Kapitalgesellschaft ("FlexKapG" bzw "FlexCo") vor und zeigt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur GmbH.

Seit 1. 1. 2024 verfügt das österr Recht mit der FlexCo über eine Gesellschaftsform, die auf die Bedürfnisse von Start-ups und innovativen Unternehmen zugeschnitten ist. Das gesetzgeberische Vorgehen klingt vielversprechend: Das Recht der FlexCo baut auf dem Recht der beliebtesten österr Rechtsform, der GmbH, auf (Abschnitt 2.) und modifiziert dieses, um Bedürfnissen der Praxis entgegenzukommen. Im Mittelpunkt stehen dabei drei Abweichungen vom GmbH-Recht: die Schaffung einer neuen Anteilsklasse, die Mitarbeiterbeteiligungen auf mitgliedschaftlicher Grundlage ermöglicht (Abschnitt 3.), die Erleichterung der Anteilsübertragung (Abschnitt 4.) und die Flexibilisierung von Kapitalmaßnahmen (Abschnitt 5.). Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf: Ist die FlexCo die bessere GmbH (Abschnitt 6.)?

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/42

30.04.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Franz Hartlieb

Univ.-Prof. MMag. Dr. Franz Hartlieb, LL.M., ist Professor am Institut für Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

Publikationen:
Gründungsprivilegierte GmbH (2014), gemeinsam mit Ullrich Saurer und Johannes Zollner; Der Schutz besonderer Gläubiger in der Umstrukturierung der AG (2017); Verbandsvertragsrecht (2023); Anteilsübertragung bei der GmbH (2024), gemeinsam mit Ullrich Saurer und Johannes Zollner.