( ABGB § 1155 ) Die Dienstfreistellung ist ein der Sphäre des Arbeitgeber s zuzuordnender Umstand, durch den der Arbeitgeber zwar die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verhindern kann, jedoch trotzdem auch dann weiter das Entgeltrisiko trägt, wenn dem Arbeitnehmer an der Dienstfreistellung ein Verschulden anzulasten ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.