Arbeitsrecht

Pauschalregelung für Fahrgelder

( KV-Maler und Anstreicher ) Sind auf Grund eines Kollektivvertrages Fahrgelder voll mit Kilometergeld zu bezahlen, wenn die Entfernung zwischen Werkstätte und Arbeitsstätte mehr als 3 km beträgt, gebührt das Fahrgeld in diesem Fall unabhängig von der Strecke, die der Arbeitnehmer zwischen Wohnort und Werkstätte bzw. Wohnort und Arbeitsstätte zurücklegen muss.

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Artikel-Nr.
ARD 4962/16/1998

04.09.1998
Heft 4962/1998