Arbeitsrecht

Ersatzruhetage bei Auflösung des Dienstverhältnisses

( ARG § 6, ABGB § 1155 ) Während der Kündigungsfrist ist die einseitige Anordnung der Konsumation von angesammelten Ersatzruhezeiten durch den Arbeitgeber auch dann ausgeschlossen und sind diese in Geld abzufinden, wenn die Kündigungsfrist länger als 3 Monate dauert.

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Artikel-Nr.
ARD 5031/13/1999

01.06.1999
Heft 5031/1999