( § 15 Abs 2 EStG ) Hat ein Arbeitnehmer bloß die Möglichkeit der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz, nimmt er diese aber tatsächlich nachweislich nicht in Anspruch, ist auch dann kein Sachbezug anzusetzen, wenn weder ordnungsgemäß geführte Fahrtenbücher noch ein schriftliches Verbot der privaten Nutzung vorgelegt werden können.
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