Information der Steuersektion 01.08.2005
1. EU-Quellensteuer
1.1. Änderung der Richtlinie zur Durchführung der EU-Quellensteuer , ARD 5600/20/2005
Geändert werden:
Rz 60 (Zeitpunkt der Vornahme des Quellensteuerabzuges; § 7 EU-QuStG) und Rz 90 (Einbehaltung der EU-Quellensteuer bei Wohnsitz in abhängigen bzw assoziierten Gebieten: Streichung der Cayman Islands)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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