Lohnsteuerprotokoll 2009

Vorführkraftfahrzeuge bei Kfz-Händlern

Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)

Bei Berechnung des Sachbezugs bei Vorführkraftfahrzeugen, die der Kfz-Händler seinen Arbeitnehmern zur außerberuflichen Verwendung überlässt, sind die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten iSd § 4 Abs 1 der Sachbezugswerteverordnung anzusetzen.

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Artikel-Nr.
ARD 5995/11/2009

13.10.2009
Heft 5995/2009