Neue Vorschriften / Steuerrecht

Erhöhung des Pkw-Sachbezugswerts ab 1. 3. 2014 - BGBl

Im Arbeitsprogramm 2013-2018 hat sich die Bundesregierung ua auch das Ziel gesetzt, beim Sachbezug von Dienstautos (§ 15 Abs 2 EStG) - unter Beibehaltung der Luxustangente von € 40.000,- (§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG und § 12 Abs 1 Z 2 KStG) - den maximalen Sachbezugswert von € 600,- auf € 720,- anzuheben. Diese Erhöhung wird nun durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung als Begleitmaßnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014 umgesetzt und wird zeitgleich mit dem Gesetzespaket am 1. 3. 2014 in Kraft treten.

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Artikel-Nr.
ARD 6387/18/2014

27.02.2014
Heft 6387/2014