In aller Kürze

Satzung des KV der Sozialwirtschaft (BAGS-KV)

Satzung des KV der Sozialwirtschaft: Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2014 der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen ("BAGS-KV"; KV 107/2014) (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.

Die Satzung gilt mit Ausnahme Vorarlbergs in ganz Österreich für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen: öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten, Rettungs- und Sanitätsdienste, Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime), selbst organisierte bzw elternverwaltete Kindergruppen sowie Einrichtungen der Kinderbetreuung durch Tagesmütter(-väter). (BGBl II 2014/49, ausgegeben am 10. 3. 2014)

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Artikel-Nr.
ARD 6390/2/2014

20.03.2014
Heft 6390/2014