Bundesgesetz, mit dem ua das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2014)
BGBl I 2014/40, ausgegeben am 12. 6. 2014
Der abgabenrechtliche Teil des vor Kurzem im BGBl kundgemachten Budgetbegleitgesetz 2014 (3. Abschnitt Finanzen) hat im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens keine Abänderungen durch die parlamentarischen Gremien erfahren. Die steuerlichen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf folgende Maßnahmen (siehe auch schon ARD 6397/21/2014 zur RV und ARD 6392/23/2014 zum ME):
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