Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert werden soll (Finanzstrafgesetznovelle 2014 - FinStrG-Novelle 2014)
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Mit der Novelle des FinStrG soll es ab 1. 10. 2014 zu einer Verschärfung der Regelungen betreffend Selbstanzeigen kommen. Konkret sind folgende Maßnahmen geplant:
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